Velovorzugsroute, bauliche Massnahmen und funktionelle Verkehrsanordnungen (Parkplatzabbau) / by Simon Schaltegger

Strassenprojekt Velovorzugsroute Höngg:

Bei den davon betroffenen Strassen handelt es sich um Gemeindestrassen. Hierfür waren diverse bauliche Massnahmen sowie auch funktionelle Verkehrsanordnungen (insbesondere Parkplatzabbau) vorgesehen.

Hinsichtlich des Parkplatzabbaus bzw. dessen Rechtswidrigkeit gelangte das Baurekursgericht zum Schluss, dass es zu dessen Beurteilung sachlich unzuständig ist. Während sich die Zuständigkeit des Baurekursgerichts auf das Strassenprojekt, mithin die Gegenstand desselben bildenden baulichen Massnahmen, beschränkt, erfolgt die Beurteilung des Parkplatzabbaus als funktionelle Verkehrsanordnung zunächst durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements und sodann auf Neubeurteilungsbegehren hin durch den Stadtrat. Demnach ist die Spaltung des Rechtsmittelwegs ausserhalb von Lärmsanierungen nach wie vor zu beachten.

Dies auch unabhängig davon, dass die baulichen Massnahmen und die Verkehrsvorschriften in enger Weise verknüpft sind und die Verkehrsvorschriften hauptsächlich der Umsetzung des Strassenbauprojekts dienen.

—> Abweisung des Rekurses, soweit darauf einzutreten war (noch nicht in Rechtskraft).

Entscheidauszug aus BRGE I Nrn. 0009-0010/2026