Das Bundesgericht weist die Entschädigungsforderung zweier Eigentümer aus Bex ab, die geltend machten, ihre Parzelle sei durch eine seit 2017 bestehende Bau- und Planungsblockade faktisch enteignet worden. Die Gemeinde hatte zunächst eine Zone réservée erlassen und später den neuen PACom Hors‑Centre öffentlich aufgelegt, der die Parzelle künftig vollständig der Landwirtschafts- und Schutzzone zuweisen soll.
Das Gericht hält fest, dass diese Massnahmen provisorischen Charakter haben und die definitive Nutzungsplanung noch nicht in Kraft ist. Eine materielle Enteignung setzt jedoch eine endgültige oder eine über zehn Jahre dauernde provisorische Beschränkung voraus. Die bisherige Dauer von rund 7½ Jahren genügt nicht. Zudem hatten die Eigentümer frühere Baumöglichkeiten nicht genutzt.
Die Entschädigungsforderung ist daher verfrüht; über eine allfällige materielle Enteignung kann erst nach Inkrafttreten des neuen Nutzungsplans entschieden werden. Die Beschwerde wird abgewiesen, die Gerichtskosten von CHF 8’000.– werden den Eigentümern auferlegt.
