Zonenordnung

BZO Stadt Zürich: "Untergeschoss-Ersatz" by Simon Schaltegger

StR Odermatt zu 1.Entwurf: Wohnhygiene und Schutz Bebauungsstruktur verlange die Streichung des (Jahrzehnte lang in der Stadt gebaute...) anrechenbaren UGs. Korrekturversuch des Stadtrats vom 29. Oktober 2014: Anstelle des anrechenbaren Untergeschosses soll an flachen oder sehr schwach geneigten Lagen ein "zusätzliches Vollgeschoss" zulässig sein. Die "Ausnützungsziffer soll um die Grösse eines durchschnittlichen Vollgeschosses "erhöht" werden, womit die Änderung ausnützungsneutral sei; und die Gebäudehöhe solle "leicht" um max. 1 m erhöht werden. Der Rettungsversuch:

  1. Dutzende Gebäude mit bis heute zulässigem anrechenbaren UGs werden rechtswidrig.
  2. Neue Gebäude werden um 1 m höher mit Nachteilen der Wohnhygiene.
  3. Ent-Dichtung: Gleiches massgebendes Nutzungsmass bei verpflichtendem Mehrvolumen; (O-Ton Stadtrat: "ausnützungsneutral")
  4. "Besserer Schutz der Bebauungsstruktur" fraglich (= explizites Ziel StRat zur Streichung des anr. UGs im 1.Entwurf), sondern:  --> Beeinträchtigung durch neue höhere Dimensionen.
  5. Gewinn Wohnhygiene (= explizites Ziel Odermatts zur Streichung des anr.UGs im 1. Entwurf), sondern: --> Wohnhygiene ist maximal dieselbe...  die Bewohner haben 1 m höhere Häuser gegenüber und nebendran in diesen Zonen.
  6. Zudem: Es entstehen um bis 1 m über gewachs. Terrain gelegene Untergeschosse, die
    1. ... nur mit Waschküchen, Einstell-/Kellerräumen u.dgl. genutzt werde können: Keine Bastel-/Hobby-/Versammlungs-/Fitnessräume: Alles verboten.
    2. ... zumindest ebenso potentiall behindertenfeindlich sind wie tiefergesetzte bisherige "Untergeschosse".

Fraglich, ob wesentliche Gewinne für die Bebauungsstruktur der Quartiere oder die Wohnhygiene damit verbunden sind: Es wird jedenfalls ein Meter Gebäudehöhe für die behaupteten wohnhygienischen und ästhetischen "Verbesserungen" gezahlt, ohne dass eine Verdichtung ermöglicht wird.