Erfolgreiche Anfechtung des Strassenprojekts Kraftstrasse (Tiefbauamt) in der Stadt Zürich / by Simon Schaltegger

Die Eigentümer mehrerer Mehrfamilienhäuser an der Kraftstrasse in Zürich haben sich erfolgreich gegen das vom Stadtrat 2021 festgesetzte Strassenprojekt «Kraftstrasse (Toblerplatz–Vorderberg)» zur Wehr gesetzt.

Sie kritisierten das Projekt bereits im Einspracheverfahren als unkoordiniert geplant und mit sachlich völlig unausgewogenen Strassenraumverschiebungen (u.a. Immissionsfrage) und Gestaltungselementen (u.a. Situierung der Alleebäume) versehen.

Mit Urteil vom 9. Juli 2026 hob das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich das gesamte Projekt auf.

Das Gericht kam zum Schluss, dass das Vorhaben schon an einem grundlegenden Koordinationsmangel leidet und deshalb rechtswidrig festgesetzt wurde. Insbesondere sei die Projektierung nicht mit den erforderlichen lärmrechtlichen Sanierungsmassnahmen abgestimmt worden.

Das Verwaltungsgericht gab den von SCHALTEGGER Rechtsanwälte vertretenen Eigentümern Recht, hob sowohl den Festsetzungsbeschluss des Stadtrats als auch die nachfolgenden kantonalen Entscheide auf und auferlegte der Stadt Zürich sowie dem Kanton Zürich die Verfahrenskosten und eine Parteientschädigung.

Urteil vom 9. Juli 2026 (Versand 23.7.2026)