BZO Stadt Zürich: Teilrevision 2026, Auflage der Stadtverwaltung: Enttäuschend - aber voraussehbar… / by Simon Schaltegger

Die seit 2000 gemessen an der Bevölkerungsentwicklung mickrige Wohnungsbautätigkeit soll weiterhin - künstlich (planungsrechtlich) - tief gehalten werden. Verweigerung statt die nun vorhandenen planungsrechtlichen Steuerungsmittel für einen überfälligen Entwicklungsschub zu nutzen: Doch das seit 2000 bis heute steuernde, politische Macht-Gemenge in der Stadt übt sich weiterhin in “Zurückhaltung”:

1. Ein strukturelles Defizit – politisch erzeugt, nicht naturgegeben

Seit rund 25 Jahren wächst die Bevölkerung der Stadt Zürich stark – um über 80 000 Personen seit 2000. Der Wohnungsbestand hingegen wächst nur um rund 2 000–2 500 Wohnungen pro Jahr, und davon ist etwa die Hälfte Ersatzneubau. Netto entstehen also oft weniger als 1 500 zusätzliche Wohnungen pro Jahr.
Diese Diskrepanz ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer bewusst restriktiven Nutzungsplanungspolitik.

 2. Zonierungspolitik als Instrument der Bestandserhaltung

 Die Stadt hat ihre Nutzungsplanung seit 2000 so ausgestaltet, dass sie primär den Bestand konserviert.
Die entscheidenden Punkte:

  • Ausnützungsreserven wurden systematisch tief gehalten.

  • Zonenrevisionen wurden politisch so gestaltet, dass sie kaum zusätzliche Dichte ermöglichten.

  • Jede planungsrechtliche Öffnung wurde mit politischen Auflagen verknüpft, die die private Bautätigkeit faktisch ausbremsten.

  • Die politische Mehrheit in Exekutive und Legislative verfolgte eine ideologisch motivierte Zurückhaltung gegenüber privatem Wohnungsbau.

Das Resultat: Ein künstlich erzeugtes, dauerhaftes Angebotsdefizit, das den Wohnungsmangel nicht löst, sondern politisch verwertbar hält.

 3. Der Mangel wurde zum politischen Motor – und zur Legitimation weiterer Regulierung

 Der strukturelle Mangel wurde über die Jahre selbst zum Argument, um:

  • noch mehr Regulierungen einzuführen,

  • noch höhere Anforderungen an private Bauträger zu stellen,

  • und die Zonierung weiterhin tief zu halten.

Ein klassischer politischer Rückkopplungseffekt:
Die Politik erzeugt den Mangel – und nutzt den Mangel, um ihre Politik zu rechtfertigen.

 4. Neue kantonale Instrumente würden eigentlich höhere Dichte ermöglichen

 Mit dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz und dem Instrument des verpflichtenden preisgünstigen Wohnungsbaus bestehen heute rechtliche Grundlagen, die substanzielle Verdichtung ermöglichen würden.
Diese Instrumente könnten – richtig eingesetzt – eine echte Ausnützungs- und Geschosszahlsteigerung legitimieren und finanzieren.

 5. Doch der aktuelle Entwurf der Teilrevision bleibt im alten Muster gefangen

 Der vorliegende Entwurf der Stadt Zürich zeigt:

  • massive Ausweitung des Regulatoriums (mehr Artikel, mehr Abhängigkeiten, mehr Detailsteuerung),

  • aber praktisch keine Erhöhung der Ausnützung,

  • keine nennenswerte Erweiterung der Geschosszahlen,

  • und neue Entwicklungsgebiete werden denselben restriktiven Bedingungen unterstellt, die seit 2000 das Wachstum gebremst haben.

Damit wird die Chance einer echten Öffnung vertan. Die Stadt bleibt in einer Planungslogik der Verhinderung, obwohl die rechtlichen Instrumente längst eine Planungslogik der Ermöglichung erlauben würden.

 6. Schlussfolgerung

 Die Stadt Zürich leidet nicht an einem naturgegebenen Wohnungsmangel.
Sie leidet an einer politisch erzeugten und politisch gepflegten Verknappung, die seit 25 Jahren verhindert, dass der Wohnungsbau mit der Bevölkerungsentwicklung Schritt hält.

Eine entwicklungsadäquate Nutzungsplanung müsste:

  • Dichte ermöglichen statt verhindern,

  • Regulatorien entschlacken statt ausweiten,

  • und private wie gemeinnützige Bauträger gleichermassen befähigen, den realen Bedarf zu decken.

Statt dessen: Der Inhalt des aufliegenden Entwurfs perpetuiert den Mangelzustend, die parallel geplante formale Aufblähung der Bauordnung befeuert erneut und verstärkt das Hinterherhinken der Baubewilligungen.

Gesamthaft stellt sich die Frage nach Sinn und Ziel dieser eigentlichen “Bewirtschaftung des Mangels”. - Dieser Entwurf der zu revidierenden BZO der Stadt Zürich 2026 bleibt die Antwort schuldig.