Am und rund um den fertig “umgebauten” Kreuzplatz” machen sich die negativen Auswirkungen von nicht koordinierter, mehr von Ideologie denn von moderner rationaler Verkehrsorganisation getriebener Strassenprojektierung des TBA Stadt Zürich (StRin Brander/SP) bemerkbar; abgesehen davon, dass die Kapazität des Platzes herabgesetzt wurde.
O-Ton heute aus einer Gruppe Stadtpolizei (6 Personen…Forchstrasse, weitere am Ottenweg/Wagnergasse…), welche am 13.2.2026 eine Kontrolle eines weiteren konkreten Fehlers der Kreuzplatz-Projektierung erheben und beobachten mussten: “Ein Chaos herrscht…”.
Grund:
Das neue Linksabbiege-Verbot in die Klosbachstrasse lenkte diesen Verkehr hinter dem Kreuzplatz - natürlich voraussehbar, aber ignoriert - ins WAP-90%-geschützte und tlw. inventarisierte Wohnquartier…: eine Folge des Verzichts der TBA-”Velo-Planer”, sich für den heute überdimensionierten Velostreifen auch Land vor der Migros zu enteignen). Der Linksabbiegeverkehr wurde nun hinter den Kreuzplatz links in die Apollostrasse hinein verwiesen…
Situation nach Inbetriebnahme des neuen Kreuzplatzes des TBA Stadt Zürich
Nach wenigen Wochen abendlichen Rückstau-Chaos (auch aus anderen Gründen, wie Kapazität herabgesetzt etc.) griff das TBA nun zur Keule:
Es setzte hinter dem Kreuzplatz bei der Apollostrasse ein neues Links-Abbiege-Verbot (Streifen-Signalisation), ohne Publikation, ohne Verfügung…); zudem pflanzte es eine bauliche Sperre in die Forchstrasse vor der Einmündung in die Apollostrasse (“Baustellenabschrankung” ohne Baustelle…); ebenfalls: Ohne Publikation, ohne Verfügung:
Folgen des 2.Handstreichs des TBA (Flickwerk am *Kreuzlatz-Desaster”): Gemaltes und gesetztes Linksabbiegeverbot: Neue Folge davon ist: Erweiterter Wendeverkehr und weitere betroffene Quartiere …
Die handstreichartige Verkehrsregelung zum Umbiegen der Folgen der beschriebenen Fehlplanung führt nun zur weiteren Verlagerung des Abbiegeverkehrs in Wendemanöver auf der Forchstrasse:
Aus der bedauernswerten Gruppe Stadtpolizei - zur Beobachtung und Kontrolle der vom TBA produzierten Missverhältnisse vor Ort tätig - tönts: “…ein Chaos”. Denn: Das Wenden über Tramspuren ist erlaubt, solange keine Markierungen oder Signale es verbieten und der Tramverkehr nicht behindert wird (BGer 6B_100/2014): Nun muss jedes Mal eine “Behinderung” (oft auch herbei-) bewiesen werden, um solches büssen zu müssen/können:
Der Rest-Verdrängungsverkehr auf der Forstrasse wälzt sich derweil zur nächsten Quartierstrasse/Wohnquartiereinheit und zum Hegibachplatz, statt dass er sich wie vorher zielgerichtet und auf kurzem Weg Richtung Römerhofplatz auf der dafür vorgesehenen Klosbachstrasse abwickeln kann…
Ein planungsrechtliches Seldwyla des TBA, oder -gemäss Verkehrs-Chefideologe Knauss (Grüne)- : “Die Verdrängungsprobleme werden sich von selbst lösen”… Die Quartierbewohner danken es…
