28. August 2025, PBG: Rücknahme einer verunglückten "Harmonisierung": Zurück zum "bestehenden Bodenverlauf" als massgebendes Terrain für vertikale Abmessungen von Neubauten / by Simon Schaltegger

Die damals vom Kanton (Regierungsrats-Antrag) unglücklich revidierte, "harmonisierte" Änderung der raumplanungsrechtlich u.E. grundlegenden Basis der Abmessungen der vertikalen Volumina für Neubauten wird vom Kantonsrat wieder zurückgenommen (vgl. auch unser/e damalige/n Kritik / Post):

Der Kantonsrat wird in seiner Sitzung vom 25.8.2025 seine verunglückte Änderung rückgängig machen:

Es geht zurück auf den "bestehenden Bodenverlauf" als grundsätzliche Basis der vertikalen Gebäudeabmessungen für Neubauten.

Gut für rechtssicheres Planen und Bauen - ev. Pech für bisher realisierte Bauvorhaben in bereits “zwangs-”harmonisierten BZO betreffender Gemeinden (z.B. Meilen etc. …).