16. Dezember 2025…? PBG: Rücknahme einer verunglückten "Harmonisierung": Zurück zum "bestehenden Bodenverlauf" als massgebendes Terrain für vertikale Abmessungen von Neubauten / by Simon Schaltegger

Die damals vom Kanton unglücklich revidierte, "harmonisierte" Änderung der raumplanungsrechtlich grundlegenden Basis der vertikalen Volumina-Ausdehnung für Neubauten wird vom Kantonsrat wieder zurückgenommen (vgl. auch unser/e damalige/n Kritik / Post): Der Entscheid über eine solche Festlegung betrifft nicht nur “blosse Messweise” (gem. wenigen Entscheiden Praxis BRG und Verwaltungsgericht) - sondern ist fraglos von eminent planungsrechtlicher Bedeutung (langfristige Entwicklung des Siedlungsbildes).

Der Kantonsrat wird in seiner Sitzung ev. vom 16.12.2025 seine verunglückte Änderung rückgängig machen (= Antrag der Redaktions-Kommission):

Es geht daher zurück auf den "bestehenden Bodenverlauf" als grundsätzliche Basis der vertikalen Gebäudeabmessungen für Neubauten.

Gut für rechtssicheres Planen und Bauen - ev. Pech für bisher realisierte/bewilligte Bauvorhaben in bereits “zwangs-”harmonisierten BZO-Gemeinden (z.B. Herrliberg etc. …).

(Kantonsrat G.-Nr. 5889b)