Die damals vom Kanton (Regierungsrats-Antrag) unglücklich revidierte, "harmonisierte" Änderung der raumplanungsrechtlich u.E. grundlegenden Basis der Abmessungen der vertikalen Volumina für Neubauten wird vom Kantonsrat wieder zurückgenommen (vgl. auch unser/e damalige/n Kritik / Post):
Der Kantonsrat wird in seiner Sitzung vom 25.8.2025 seine verunglückte Änderung rückgängig machen:
Es geht zurück auf den "bestehenden Bodenverlauf" als grundsätzliche Basis der vertikalen Gebäudeabmessungen für Neubauten.
Gut für rechtssicheres Planen und Bauen - ev. Pech für bisher realisierte Bauvorhaben in bereits “zwangs-”harmonisierten BZO betreffender Gemeinden (z.B. Meilen etc. …).