Die weiteren heute aktuell gewordenen, vom Stadtrat dem Gemeinderat beantragten Reduktionen des Wohnanteiles von 90% auf 0% in Hottingen ausserhalb des Hochschulgebietes stehen vor dem Gemenderat an; es ist zu befürchten, dass seine Mehrheit einmal mehr - überfordert - die Anträge “seines” Stadtrates abnickt. .
Die Rodung des Wohnschutzgebietes in Hottingen wird dadurch vorangetrieben: Nach den Plattenstrasse-0%-Herabsetzungen (angefochten; Gerichtsverfahren pendent beim Verwaltungsgericht) soll nun bei den 90%-Schutz-Festsetzungen an der Freiestrasse, der Englischviertlestrasse und des Oberen Heuelsteiges ebenfalls “tabula rasa” gemacht werden:
Auch die dortigen WAP-90%-Festlegungen sollen abgesägt und auf 0% gesetzt werden.
Diese Rodung des WAP-90%-Gebietes in Hottingen hat unter vielen anderen Fehlern und Rechtswidrigkeiten (vgl. hierzu die Posts zum Plattenstrasse-Quartier und die dortige WAP-Zerstörungen für eine Privatschule), abgesehen von der völlig unkoordinierten Vorlage, sowie unabhängig von den heute dort “bestehenden Nutzungen” (welche für die Herabsetzungsanträge des Stadtrates herhalten müssen), einen Haken:
Sie sollen gerade neben und ausserhalb des kantonal richtplanerisch neu und inzwischen rechtskräftig festgesetzten “Hochschulgebietes” stattfinden:
Mit dieser kantonalrichtplaberischen Festlegung wurde eine sehr gewichtige Priorisierung von Bildungsinteressen zu Lasten des vorbestandenen Wohnschutzes i auch hier betroffenen Quartier gerechtfertigt - es fielen dieser mindestens über 5’000 m2 “Wohnschutzflächen” zum Opfer.
Dafür sollten - dies der Ansatz der kantonalen Festlegung - ausserhalb dieses neuen priorisierten “Bildungsgebietes” die Bildungsinteressen hinter das öffentliche Interesse am bestehenden Wohnschutz dort zurücktreten müssen, wo dieser - gerade nebem dem Hochschulgebiet! - durch das Hochschulgebiet daneben noch eine weit höhere Gewichtung erfahren hat; zumindest sollten aber dort Bildungsinteressen dort nicht (erneut) “prioritär” und damit “doppel” bevorzugt werden…
Genau dies soll hier aber (erneut) geschenen, wie aus der aktuellen Weisung des Stadtrates hervorgeht.
Die Hoffnung:
Wenigtens dieser Widerspruch zum Richtplan sollte selbst der in diesen Fragen - wie die BZO 2016-Debatte zeigte - überforderten, aber eben Stadtrats-”hörigen” Mehrheit einleuchten; absehbar ist aber, dass diese einmal mehr zur Abnickung bereit ist:
Zu Lasten des dort so grossflächig WAP-gerodeten Hottinger 90%-Wohnschutzgebietes.