Unterlassung von Abklärungen (Gutachten) bei Erfüllung von Bundesaufgaben (Mobilfunk) / by Simon Schaltegger

Der Entscheid vom 25. Januar 2024 in Bezug auf die Baubewilligung für eine Photovoltaikanlage wirft aus Sicht eines Baujuristen interessante Fragen bezüglich der Pflichten, die sich aus der Erfüllung einer Bundesaufgabe ergeben. Hier sind einige Schlüsselpunkte aus dem Entscheid:

  1. Gesetzliche Grundlage für Gutachten: Die Vorinstanz argumentierte, dass es an einer gesetzlichen Grundlage für die Einholung eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege mangelte. Dies wirft die Frage auf, ob die Einholung solcher Gutachten tatsächlich erforderlich ist, wenn keine klare gesetzliche Grundlage dafür besteht.

  2. Bundesaufgaben im Bauwesen: Die Vorinstanz stellte fest, dass die Raumplanung im Siedlungsgebiet grundsätzlich eine kantonale Aufgabe ist, während bestimmte Fälle wie Bauten für den nationalen Energietransport oder KEV-finanzierte Projekte als Bundesaufgaben gelten. Die Frage, ob die Bewilligung von Solaranlagen in der Altstadt als Bundesaufgabe betrachtet werden kann, wirft die Diskussion über die Abgrenzung von Bundes- und Kantonskompetenzen im Bauwesen auf.

  3. Notwendigkeit von Gutachten: Der Entscheid betont die Bedeutung von Gutachten und Stellungnahmen von Fachstellen bei der Erfüllung von Bundesaufgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall keine Gutachten oder Stellungnahmen eingeholt wurden, was zu einer unzureichenden Abklärung des Sachverhalts führte. Dies unterstreicht die Pflicht, bei der Erfüllung von Bundesaufgaben die erforderlichen Expertisen einzuholen.

Insgesamt zeigt der Entscheid die Komplexität und die rechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Erfüllung von Bundesaufgaben im Bauwesen ergeben können. Die genaue Abgrenzung von Bundes- und Kantonskompetenzen, die Notwendigkeit von Gutachten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind entscheidende Aspekte, die Baujuristen bei der Beurteilung solcher Fälle berücksichtigen müssen.